NOTFÄLLE
Kontaktieren Sie uns im Notfall so schnell wie möglich.
Rufen Sie uns umgehend an.
Ausserhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte direkt an den offiziellen Notfalldienst der Zahnärztegesellschaft Aargau:
Was ist zu tun bei einem Zahnunfall?
Zahnunfälle passieren zu Hause, in der Freizeit oder beim Sport. Werden Zahnunfälle richtig erkannt und behandelt, können auch schwer verletzte Zähne häufig erhalten werden. Gelingt dies nicht, kann ein Zahnunfall auch im Kindesalter hohe Folgekosten verursachen – unter Umständen ein Leben lang. Eltern sowie Aufsichtspersonen in Schulen, Kindergärten, Schwimmbädern und Sportvereinen müssen deshalb wissen, wie man sich nach einem Zahnunfall richtig verhält:
Was können und müssen Sie tun?
Bei einem Zahnunfall ist überlegtes Handeln wichtig: Bleibende Zähne können bei richtigem Verhalten sehr oft gerettet werden!
- Ruhe bewahren und überlegt handeln
- Starke Blutungen durch Anpressen eines sauberen Stofftuches stoppen, äusserlich Eis auflegen
- Informieren sie sofort ihren Zahnarzt, dieser kann über die Dringlichkeit entscheiden. Dabei sind folgende Informationen wichtig:
- Was ist passiert, wann, wie, wo?
- Alter des Patienten?
- Milch- oder bleibende Zähne betroffen?
Allgemeingesundheit beeinträchtigt?
Bei Zeichen einer Hirnerschütterung (Schwindel, Erbrechen, ungleich grosse Pupillen) sofort mit Hausarzt oder Spital Kontakt aufnehmen.
Bei offenen Wunden ist möglicherweise eine Wundstarrkrampf- (Tetanus-) Impfung notwendig. Informieren sie ihren Hausarzt!
Zahn locker oder verschoben
Die Zähne in ihrer Position belassen. Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich.
Bleibender Zahn abgebrochen oder ausgeschlagen
Das abgebrochene Zahnstück oder den Zahn in einer Zahnrettungsbox (erhältlich in Apotheken), Milch, physiologischer Kochsalzlösung oder einem Plastiksäckchen mit etwas Speichel aufbewahren. Reines Wasser oder Desinfektionslösungen sind nicht (!!) geeignet. Ausgeschlagene Zähne dürfen weder gereinigt noch an der Wurzel angefasst werden!
Unfall bei Milchzähnen
Kontaktieren sie uns schnell wie möglich, ausgeschlagene oder frakturierte Milchzähne können nicht wiederverwendet werden.
Kostenübernahme?
Zahnunfälle sind versichert. Bei Arbeitnehmenden, welche über ihren Arbeitgeber versichert sind, ist die Betriebs- bzw. Nichtbetriebsunfallversicherung zuständig. Bei Nichterwerbstätigen (Kinder, Jugendliche oder Pensionierte) ist es die im Unfallzeitpunkt zuständige Krankenversicherung. Alle Zahnunfälle sind der Versicherung unverzüglich zu melden.